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   BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 81/81   

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https://dejure.org/1981,17493
BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 81/81 (https://dejure.org/1981,17493)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1981 - 7 RAr 81/81 (https://dejure.org/1981,17493)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 81/81 (https://dejure.org/1981,17493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufliche Tätigkeit - Voraussetzung für die Förderung einer beruflichen Fortbildung bzw. Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufliche Tätigkeit - Voraussetzung für die Berufsförderung - Berufsausbildung - Ausbildung - Fortbildungsförderung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Demgemäß hat der Senat bereits früher betont, daß auch die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 AFuU vom 18. Dezember 1969 (ANBA 1970, 85) mit seiner Forderung nach einer dreijährigen beruflichen Vortätigkeit vor der Förderung einer Umschulung nicht ohne weiteres zur Auslegung von § 42 Abs. 1 AFG herangezogen werden kann (BSGE 47, 233, 235 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).

    Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 42 AFG nF entschieden hat, will diese Vorschrift in erster Linie verhindern, daß sogenannte "Durchstarter", die unmittelbar im Anschluß an die schulische oder betriebliche Berufsausbildung weiterführende Schulen besuchen oder ihre Ausbildung durch die Teilnahme an Lehrgängen vertiefen oder erweitern wollen, für diese Fortbildung Förderung erhalten (BSGE 47, 233, 234 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/78 -, DBlR Nr. 2431a zu § 42 AFG; vgl auch BSG SozR 4100 § 42 Nr. 10 und SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).

    Es entspricht zwar der Absicht des Gesetzes (vgl BT-Drucks 7/4127 S 49), die Tätigkeit als Hausfrau einer beruflichen Tätigkeit iS des § 42 Abs. 1 AFG gleichzustellen (vgl dazu schon vor dem 1. Januar 1976 BSG, Urteil vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 -, DBlR Nr. 1829a zu § 47 AFG und BSGE 38, 109, 112 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; vgl auch BSGE 47, 233, 235 = SozR 4100 § 42 Nr. 7 und BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 98/93

    Fehlen - Beruflicher Abschluss - Berufliche Qualifizierung - Unterhaltsgeld -

    Es bedarf deshalb nicht der Prüfung, ob bei Verneinung eines Berufsabschlusses (§ 7 Abs. 2 AFuU) im Rahmen des § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 3 2. Halbs AFG eine berufliche Vortätigkeit von mindestens drei Jahren zu bejahen wäre, weil nach § 7 Abs. 3 AFuU als berufliche Tätigkeit auch Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung gelten (vgl BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG SozR 3-4100 § 42 Nr. 1), also möglicherweise sogar eine reine Schulausbildung.
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